Denkmal - Gutachter
Denkmal - Gutachter werden beauftragt, um unabhängige Sachverständigengutachen über den Denkmalwert eines Gebäudes oder Ensembles zu erstellen. Diese Gutachten werden u.a. benötigt für Baugenehmigungsbescheide, Fragen zum Denkmalschutz oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Der Denkmal - Gutachter kann aber auch vermittelnd zwischen Verfügungsberechtigten und Behörden auftreten. Hierzu ist nicht immer die Anfertigung von Denkmal - Gutachten erforderlich. Dieses betrifft auch Auseinandersetzungen mit dem Amt für Denkmalschutz über die Aufnahme eines Gebäudes in das Verzeichnis erkannter Denkmale (seit 2006 in Hamburg).
Der Denkmal - Gutachter und öffentliche Bestellung
Dr. Geerd Dahms ist nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden. Er wurde vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. als Fachgutachter für Denkmalschutz und Denkmalpflege nominiert.
Der Denkmal - Gutachter und sein Arbeitsbereich
Auftraggeber
Auftraggeber des Denkmal - Gutachters für die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Beratungs- und Vermittlungsgesprächen sind:
- Architektenbüros
- Anwaltskanzleien
- Projektentwickler
- Handwerksbetriebe
- Vereine
- Denkmalschutzämter und Bauämter
- Gerichte
- Hausbesitzer
Methoden
Denkmal - Gutachter verwenden für die Erstellung von Denkmal - Gutachten unter anderem folgende Methoden:
- Bestandsuntersuchung und Dokumentation des Objekts
- Dokumentation des städtebaulichen Umfelds
- Archivrecherchen
- Stilanalyse
- Gefügeforschung
- dendrochronologische Untersuchung
- Akteneinsicht bei Behörden
- Fotodokumentation
Denkmal - Gutachten
Klassische Gegenstände der Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern der Denkmal - Gutachter und Behörden sind:
- Schutzwürdigkeit eines Gebäudes
- förmliche Unterschutzstellung
- bauliche Veränderung
- Erhaltung
- Abbruch
- Leerstand und damit verbundener Verfall
- behördlich ausgesprochene Veränderungsverbote
- beabsichtigte Restaurierung
Entscheidungskriterien
Über den Denkmalwert wird u.a. nach Untersuchung folgender Kriterien entschieden:
- Bau- und Nutzungsgeschichte
- Stellung innerhalb des städtebaulichen Umfeldes
- Erhaltungszustand
- bereits erfolgte Umbauten
- Bedeutung für die Orts- oder Stadtgeschichte
- Bedeutung für die Kunst- und Kulturgeschichte
- Bedeutung für die Wissenschaft
- Bedeutung für die charakteristischen Eigenheiten des Stadtbildes