Denkmal-Gutachten
Denkmal-Gutachten werden erstellt, um den Denkmalwert eines Gebäudes oder Ensembles zu bestimmen. Nach Schilderung der Sachlage kommt es in der Regel zu einem Ortstermin mit Inaugenscheinnahme des Gebäudes, Grundstücks oder Ensembles.
Der gutachterlichen Tätigkeit ist immer ein Beratungsgespäch vorgeschaltet. In diesem Gespräch wird das weitere Vorgehen, die Notwendigkeit eines Gutachtens und - wenn erforderlich - der gewünschte Umfang des zu erstellenden Gutachtens festgelegt.
Das Denkmal-Gutachten und seine Schwerpunkte
Wesentliche Elemete
Wesentliche Elemente eines Gutachtens sind:
- Untersuchungen am Baubestand
- Anfertigung einer Fotodokumentation von innen und außen
- Erfassung der Umgebung (Ambiente, Ensemble, städtebauliches Umfeld, vergleichbare Gebäude)
- Dokumentation von Umbauten, Anbauten und baulichen Veränderungen (Kriegseinwirkung, Modernisierungen etc.)
- Feststellung der sichtbaren Schäden (z.B. Wassereintritt, Risse, Putzabplatzungen)
- Eventuelle Beantragung der Akteneinsicht bei den entsprechenden Behörden (Denkmalamt, Bauamt etc.)
- Gespräche mit den Sachbearbeitern der Ämter, Wahrnehmung von Ortsterminen mit Behördenvertretern und den Vertretern der Ausschüsse (Stadtplanungsausschuss, Bauausschuss etc.)
- Recherchen in Archiven
Die Aufgaben eines Denkmal-Gutachters umfassen auch Aufgaben der Hausforschung. Dies betrifft insbesondere die Ermittlung des Verhältnisses der Originalbausubstanz zu späteren baulichen Änderungen und die Ermittlung der Bauzeit. Kann das Alter eines Gebäudes anhand der Archivrecherche und der Untersuchung durch Augenschein (z.B. Stilanalyse, Gefügeforschung) nicht zweifelsfrei ermittelt werden, so kann eine dendrochronologische Untersuchung durch den Gutachter eingeleitet werden, wenn dies durch den Auftraggeber gewünscht wird. Anhand der Ergebnisse kann das Baujahr bis auf wenige Jahre genau festgestellt werden.
Bei Bedarf können vom Gutachter Vorschläge zur Restaurierung erarbeitet werden. Über den Unternehmerverband Historische Baustoffe e.V. kann bundesweit nach historischem Baumaterial recherchiert werden.
Gründe für ein Denkmal-Gutachten
Denkmal-Gutachten werden aus folgenden Gründen erstellt:
- der bevorstehende Abbruch eines Gebäudes
- der Leerstand und damit häufig verbundene Verfall eines Objekts
- behördlich ausgesprochene Veränderungsverbote an Haus und/oder Grundstück
- Aufnahme eines Gebäudes in das Verzeichnis erkannter Denkmale (seit 2006 in Hamburg)
- Unstimmigkeiten über die beabsichtigte oder erfolgte Eintragung in die Denkmalliste
Entscheidungskriterien
Bei der Zusammenschau der ausgewerteten Unterlagen wird unvoreingenommen festgestellt, ob es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal handelt oder nicht. Folgende Kriterien finden hierbei maßgebliche Berücksichtigung:
- Bau- und Nutzungsgeschichte
- Stellung innerhalb des städtebaulichen Umfeldes
- Erhaltungszustand und das Maß an Um- und Anbauten
- Bedeutung für die Orts- oder Stadtgeschichte sowie für die Kunst- und Kulturgeschichte
Diese Kriterien sind nicht nur deutlich herauszuarbeiten, sondern auch gegeneinander abzuwägen. Hierbei kann auch die Klärung der Kostenübernahme einer denkmalgerechten Instandsetzung und Erhaltung eine Rolle spielen, insbesondere die Beantwortung der Frage, ob diese dem Eigentümer zuzumuten ist oder nicht.